Gutachten für wasserbauliche Anlagen wie Steganlagen, Spundwände, Kaimauern, Uferbefestigungen, Floating Homes
Schadensgutachten für Steganlagen werden nötig, wenn Ihre Steganlage oder durch fremde Boote, Eisdruck oder sonstige äußere Einflüsse beschädigt wurde.
Wertgutachten für wasserbauliche Anlagen, Hausboote oder schwimmende Plattformen sind notwendig für den Fall des Verkaufs, bei Gütertrennung oder Erbe, bei einem Versicherungswechsel oder wenn eine Sanierung der Anlage finanziert werden soll.
Gerichtliche oder Schiedsgutachten werden in Streitfällen durch richterliche Beauftragung oder durch eine der streitenden Parteien benötigt.
Gutachten für Floating Homes: Bewertung von Schäden durch Unfall, Havarie oder anderer Umstände an Hausbooten, schwimmenden Plattformen, Arbeitsinseln und Erstellung eines Schieds- oder Gerichtsgutachtens.